Ihr Gärtner in Hamburg

Unsere Gartenarbeiten wie Gartenpflege sind steuerlich absetzbar:

Bei unseren Rechnungen  ist der Arbeitslohn gesondert ausgewiesen    und kann bei der Steuererklärung (§ 35a EStG, Steuerermäßigungen    bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen) abgesetzt werden.