Ihr Gärtner in Hamburg

Schneedienst/Winterdienst:

Wir bieten Winterdienst wie Eis-, Schneeräumung und Streudienste nur auf Abruf (Tel. Auftragserteilung) an. Es werden nur die anfallenden Kosten wie Arbeitszeit (ca. 42 €/Std.) und Streumittel abgerechnet .

Gedacht ist der Winterdienst für unser Geschäfts- und Privatkunden      im nordwestlichen Hamburg als Unterstützung, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.

Schneedienst und Winterdienst über Pauschale oder Festpreis          bieten wir nicht an.                                                                           

Nach dem Hamburger Wegegesetz gilt für den Winterdienst und Schneedienst folgende Regelung:

Auf angrenzenden öffentlichen Gehwegen, Hauszuwegungen und bei  den Wegen zu den Müllplatzflächen muss der Schnee nach dem Ende   des Schneefalls und bei Eisglätte nach Eintritt geräumt b.z.w. gestreut werden.                  

Die Schneeräumpflicht gilt Werktags von 8:30 – 20:00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertags von 9:30 – 20:00 Uhr.

Bitte bedenken Sie, dass wir bei kurzfristig beauftragten Winterdienst-einsätzen eine gewisse Vorbereitungs- und Rüstzeit benötigen.